Üblicherweise fügt der Vermieter einem Mieterhöhungsverlangen eine Zustimmungserklärung des Mieters bei, da die Mieterhöhung nur mit Zustimmung des Mieters wirksam wird. Stimmt der Mieter dem Erhöhungsverlangen nicht oder nicht in vollem Umfang zu, so muss der Vermieter Klage auf Zustimmung erheben.
Im vom Bundesgerichtshof (BGH) entschiedenen Fall hatte der Mieter die schriftliche Zustimmungserklärung nicht abgegeben, jedoch die erhöhte Miete gezahlt.
Nach Auffassung des BGH kann die Zustimmung des Mieters auch dadurch schlüssig erklärt werden, dass der Mieter die erhöhte Miete mehrmalig vorbehaltlos zahlt.
(BGH vom 30.01.2018 - VIII ZB 74/16 -)