Der Vorschussanspruch schließt die voraussichtlich erforderlichen Aufwendungen des Klägers für die Umsatzsteuer ein, wobei maßgeblich der aktuelle Steuersatz ist.
(LG Berlin vom 14.04.2022 - 12 O 50/19 -)
Der Vorschussanspruch schließt die voraussichtlich erforderlichen Aufwendungen des Klägers für die Umsatzsteuer ein, wobei maßgeblich der aktuelle Steuersatz ist.
(LG Berlin vom 14.04.2022 - 12 O 50/19 -)